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Ein Besuch beim Frauenarzt muss nicht erst dann erfolgen, wenn Beschwerden auftreten. Regelmäßige Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen dienen dazu, mögliche Veränderungen frühzeitig zu erkennen – möglichst bevor sie Beschwerden verursachen.
Einen besonderen Stellenwert hat dabei die Krebsfrüherkennung. Viele Erkrankungen lassen sich in einem frühen Stadium besser behandeln. Gleichzeitig können im Rahmen der gynäkologischen Untersuchung auch Veränderungen der Brust und der weiblichen Genitalorgane erkannt und bei Bedarf weiter abgeklärt werden.
Ab dem 20. Lebensjahr haben gesetzlich versicherte Frauen Anspruch auf regelmäßige Untersuchungen zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs. Welche Untersuchungen vorgesehen sind, richtet sich dabei unter anderem nach dem Alter.
Frauen im Alter von 20 bis 34 Jahren können einmal jährlich eine zytologische Untersuchung mit einem sogenannten Pap-Abstrich wahrnehmen. Ab dem 35. Lebensjahr wird im organisierten Früherkennungsprogramm alle drei Jahre eine Kombinationsuntersuchung aus HPV-Test und zytologischer Untersuchung angeboten.
Unabhängig von diesen Untersuchungsintervallen besteht ab dem 20. Lebensjahr weiterhin Anspruch auf eine jährliche klinische gynäkologische Untersuchung, soweit diese nicht bereits Bestandteil der jeweiligen Früherkennungsuntersuchung ist.
Ab dem 30. Lebensjahr gehört eine jährliche Tastuntersuchung der Brust zur gesetzlichen Krebsfrüherkennung.
Frauen zwischen 50 und 75 Jahren können zusätzlich alle zwei Jahre am Mammographie-Screening teilnehmen. Dabei werden beide Brüste mittels Röntgen-Mammographie untersucht.
Neben der Anamnese und der gynäkologischen Untersuchung können je nach Fragestellung weitere diagnostische Verfahren eingesetzt werden. Ultraschalluntersuchungen ermöglichen beispielsweise eine genauere Beurteilung der inneren Genitalorgane und der Brust.
Bei auffälligen Befunden können weitere Untersuchungen wie ein HPV-Test, eine Kolposkopie oder – wenn medizinisch erforderlich – eine gezielte Gewebeentnahme zur feingeweblichen Untersuchung folgen.
Ab dem 50. Lebensjahr besteht für gesetzlich Versicherte die Möglichkeit einer vorsorglichen Darmspiegelung. Ist diese unauffällig, kann sie nach zehn Jahren wiederholt werden. Wird keine Darmspiegelung wahrgenommen, steht alternativ alle zwei Jahre ein Test auf verborgenes Blut im Stuhl zur Verfügung.
Schwangerschaft und Geburt bringen große Veränderungen für die werdende Mutter und die ganze Familie mit sich – und häufig auch viele Fragen und Unsicherheiten.
Die Praxis Dr. Nohtse begleitet Sie vor, während und nach der Schwangerschaft, damit Sie sich in jeder Phase dieser besonderen Zeit gut beraten, betreut und medizinisch versorgt wissen.
Während der Schwangerschaft erleben Sie besondere Momente: die ersten Herzschläge Ihres Babys, seine ersten Bewegungen und die ersten Bilder Ihres Kindes.
Im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge und erweiterten Diagnostik stehen verschiedene moderne Untersuchungsmöglichkeiten zur Verfügung:
Zu unseren Leistungen gehören regelmäßige Untersuchungen und Beratungen während der Schwangerschaft sowie die frühzeitige Erkennung und besondere Überwachung von Risikoschwangerschaften.
Während der Schwangerschaft führen wir die vorgesehenen blutgruppenserologischen und serologischen Untersuchungen durch.
Hinzu kommen die erforderlichen blutgruppenserologischen Untersuchungen während der Schwangerschaft.
In Ergänzung zu den allgemeinen Kassenleistungen biete ich Ihnen folgende medizinisch sinnvolle Wahlleistungen an. Diese Leistungen müssen allerdings von Ihnen privat übernommen werden.

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